Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz , S. 19
Mercedesstern
§ 24 Abs. 1 MarkenG
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
RECHTSANGLEICHUNG
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99
Bestehe hingegen keine Gefahr, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, es bestehe eine Handelsbeziehung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, so stelle es keinen berechtigten Grund i.S.d. Art. 7 Abs. 2 dar, daß der Wiederverkäufer aus der Benutzung der Marke einen Vorteil derart ziehe, daß die Werbung für den Verkauf der Markenware, die im übrigen korrekt und redlich sei, seiner eigenen Tätigkeit den Anschein hoher Qualität verleihe (EuGH, Rechtssache C-63/97, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik). - EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
Parfums Christian Dior
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99
Wie auch die Ast. grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (s. nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom EuGH für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora). - BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92
Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99
Wie auch die Ast. grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (s. nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom EuGH für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (…Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora). - BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85
"Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99
Wie auch die Ast. grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (s. nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom EuGH für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (…Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora). - BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
"Ankündigungsrecht II"; Umfang des Ankündigungsrechts des Warenzeicheninhabers; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99
Wie auch die Ast. grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (s. nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom EuGH für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (…Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).
- LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
Kfz-Händler darf EU-Neuwagen mit Markennamen bewerben; Zulässigkeit der Werbung …
Die zur Information beigezogene Akte des 4 O 481/99 des Landgerichts Düsseldorf lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Die Kammer hält insoweit auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage an ihrer bereits im Verfahren 4 O 481/99, in welchem sie den auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagten gerichteten Antrag der Klägerin durch Urteil vom 7. Dezember 1999 zurückgewiesen hat, vertretenen Auffassung fest.
- OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 91/00
Anzeigenwerbung für "EU-Neuwagen" - Erschöpfungseinwand - Wort-/Bildmarke des …
Die Beklagte hat sich auf den Grundsatz der Erschöpfung im Sinne des § 24 MarkenG berufen und unter Bezugnahme auf die aus Bl.23 ersichtliche Entscheidung des LG Düsseldorf - 4 O 481/99 - vom 7.12.1999 die Auffassung vertreten, zur Verwendung der Marke berechtigt zu sein, weil das Ziel der Aufrechterhaltung des selektiven Vertriebssystems der Klägerin nicht schützenswert sei. - OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
"Mitsubishi"; Verwendung einer fremden Marken in der Werbung für eigene …
Er schließt sich in der rechtlichen Beurteilung der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf an (Urteil vom 7. Dezember 1999 - Az.: 4 O 481/99 - unveröffentlicht).